Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sanicus GmbH

Stand: 06. Juli 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (AGB). Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Unsere Bedingungen gelten anstelle etwaiger Einkaufsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB’s verzichtet. Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

2. Auskünfte, Beratung, Eigenschaften der Produkte

2.1 Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstigen technischen Angaben sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Auch nicht mit Toleranzen versehene Kenndaten, wie sie in Katalogen und/oder Bedienungsanleitungen enthalten sind sowie Ratschläge und Hinweise unserer Mitarbeiter unterliegen branchenüblichen Abweichungen und Veränderungen durch technische Entwicklungen. Unsere Anwendungshinweise sind mit branchenüblicher Sorgfalt abgefasst, entbinden unsere Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur Prüfung der Produkte zu dem von ihm vorausgesetzten Zweck.

2.2. Eine Beratungspflicht übernehmen wir nur kraft schriftlichem Beratungsvertrag.

2.3 Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten und unserer Werbung stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe unserer Produkte dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft“ der Produkte deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.

2.4 Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft als garantiert bezeichnet haben.

3. Probeexemplare; Modelle

Die Eigenschaften von angefertigten Probeexemplaren bzw. Modellen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

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